Betriebliche Entgeltumwandlung: Klare Vorteile für beide Seiten
Die betriebliche Entgeltumwandlung macht doppelt Sinn: Als Arbeitgeber sparen Sie Steuern und Sozialabgaben, der Arbeitnehmer kann eine für ihn günstige zusätzliche Komponente zur Altersversorgung aufbauen. Trotz der staatlichen Fördervorteile liegt die Nutzungsquote in den meisten Unternehmen nur bei etwa 40%. Oft fehlen beim Arbeitnehmer die Liquidität und das Wissen zu dem komplexen Konstrukt. Hinzu kommt, dass die Rahmenbedingungen sich verschlechtert haben: Das Zusammenspiel von Niedrigzinsen, die bei vielen Versicherungsprodukten zu verminderten Garantien führen, die nachgelagerte Besteuerung und die Beitragspflicht (GKV / GPV) der Altersrente für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer haben die Attraktivität der Entgeltumwandlung reduziert.
Dennoch gibt es faktisch überzeugende Vorteile: Durch die günstigen Gruppenvertragskonditionen kann auch der Arbeitgeber durch die Weitergabe eingesparter Sozialversicherungsbeiträge das Ergebnis der Entgeltumwandlung kostenneutral optimieren. Im Umfeld niedriger Renditen empfiehlt sich ein modernes Entgeltumwandlungssystem, bei dem Arbeitgeberzuschüsse das Ergebnis erhöhen. Unser Konzept ist es, aus der gesetzlichen Pflicht ein transparentes und attraktives Modell zu machen, das für den Arbeitsgeber schlank gestaltet werden kann und dem Arbeitnehmer hilft, seine Altersversorgung auszubauen.