IHR UPDATE AUS ERSTER HAND: MARTENS & PRAHL NEWSLETTER ZUR BETRIEBLICHEN VERSORGUNG

Wichtige Informationen und Neuerungen rund ums Thema betriebliche Altersversorgung fassen wir für Sie quartalsweise zusammen und stellen Sie an dieser Stelle zum Download bereit.

Sollten Sie Fragen rund um die betriebliche Altersversorgung oder auch den Inhalt eines Newsletters haben,  rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie auf der Seite „Unser Team“.

In unserem Newsletter erhalten Sie Informationen rund um das Thema betriebliche Altersvorsorge. Unser Newletter erscheint in Abhängigkeit von Aktualität und Relevanz.

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2024

  • 10/2024
    Reförmchen - FONDS & VERSICHERUNG Betriebsrente
    Die Bundesregierung will die betriebliche Altersversorgung mit einem neuen Gesetz besser fördern. Doch der große Wurf ist nicht zu erwarten. Was geplant ist – und was leider nicht.
    Die betriebliche Altersversorgung (bAV) tritt seit Jahren auf der Stelle.
    QUELLE: FONDS professionell

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  • 10/2024
    Gesetzesentwurf des BRSG II wurde veröffentlicht
    Das Bundeskabinett hat am 18.09.2024 den Entwurf eines „Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes“ (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz – BRSG II) beschlossen.

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  • 07/2024
    Referentenentwurf des BRSG II wurde veröffentlicht
    Nach langem Warten wurde der Referentenentwurf des Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz – BRSG II) veröffentlicht und liegt nun zur Stellungnahme bei den Verbänden.

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  • 07/2024
    Höchstrechnungszins steigt auf 1,0 Prozent
    Das Bundesfinanzministerium hat am 29.04.2024 beschlossen, dass der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung ab 2025 auf 1,0% steigen wird. Es ist die erste Erhöhung seit über 30 Jahren.

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2023



2022


  • 03/2022
    Neubewertung von rückgedeckten Pensionszusagen in der Handelsbilanz
    Neuen Rechnungslegungshinweis durch das IDW verabschiedet, wodurch die handelsrechtliche Bilanzierung rückgedeckter Versorgungszusagen wesentlich verändert wird.

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  • 02/2022
    Ausscheiden aus dem Erwerbsleben - keine Leistungsvoraussetzung für die steuerliche Anerkennung der betrieblichen Altersversorgung
    Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im März ein Schreiben veröffentlicht, welches das BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung vom 12. August 2021 in einigen Punkten abändert..

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2021

  • 04/2021
    Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze zum 01.01.2022
    Am 20.10.2021 hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 gebilligt. Dieser muss nun noch, in der Sitzung am 26.11.2021, durch den Bundesrat beschlossen werden.

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  • 03/2021
    Neue Bilanzierungsregeln für rückgedeckte Pensionszusagen
    Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat am 30.04.2021 einen neuen Rechnungslegungshinweis für die Bilanzierung von rückgedeckten Pensionszusagen in der Handelsbilanz veröffentlicht. Dieser wird zum einen Auswirkungen auf die Pensionsrückstellungen selbst haben und zum anderen zu einem erheblichen Mehraufwand bei der Erstellung der versicherungsmathematischen Gutachten führen.

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  • 02/2021
    Information in eigener Sache
    Zum 01.07.2021 hat die Geschäftsführung der MARTENS & PRAHL Pensionsmanagement GmbH Frau Silvana Porath und Herrn Torben Bischkopf Prokura erteilt. Mit dieser Entscheidung setzt die Geschäftsführung auf eine stabile Führungsebene und auf einen kontinuierlichen, qualitativ hochwertigen Service für unsere Kunden. Frau Porath und Herr Bischkopf sind langjährige Kollegen mit exzellenter Erfahrung in der Beratung und Betreuung der betrieblichen Altersversorgung.

    Gemeinsam mit der Geschäftsführung, bestehend aus Frau Olivia Bartkowski und Herrn Marcus Wetzel hat die MARTENS & PRAHL Pensionsmanagement GmbH nun ein Führungsquartett, das auf eine vertrauensvolle Kundenbeziehung und die bestmögliche Beratung unserer Kunden setzt.

    Die Geschäftsführung gratuliert Frau Porath und Herrn Bischkopf und wünscht viel Erfolg für die anstehenden Aufgaben!


    Marktentwicklung – Allianz senkt Beitragsgarantien in der betrieblichen Altersversorgung
    Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat damit begonnen über Neuregelungen zu informieren, die teilweise bereits ab 01.07.2021 gelten. In der betrieblichen Altersversorgung streicht die Allianz Lebensversicherungs-AG die volle Beitragsgarantie und wird für neue Versorgungszusagen die Beitragsgarantien gestaffelt zwischen 60 bis 90 Prozent anbieten.

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2020